NOTAR

Clemens Spiegelberg

Seit 1984 Rechtsanwalt in Menden (Sauerland)
Seit 1993 Notar

Der Notar hat in unserem Rechtssystem vielfältige Aufgaben.

Wollen Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen, kann die Beurkundung nur von einem Notar vorgenommen werden. Wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen und im Handelsregister eintragen lassen oder eine Personengesellschaft eintragen lassen, benötigen Sie die Hilfe des Notars. Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Hilfe auch bei der Beurkundung von Erbverträgen, bei Abgabe von Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen. Bei der Errichtung von Testamenten ist die notarielle Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben, in komplexeren Fällen aber sicherlich sehr sinnvoll. Liegt ein notariell beurkundetes Testament vor, benötigen die Erben nach dem Todesfall in aller Regel keinen gesonderten Erbschein. Auch Erbscheinsanträge nimmt der Notar selbstverständlich entgegen. Darüber hinaus fertigt der Notar für Sie auch beglaubigte Ablichtungen von Originaldokumenten. Er beglaubigt Ihre Originalunterschrift. Es gibt Fälle, in denen Ehepaare und solche, die es werden wollen, für ihre Ehe einen Ehevertrag abschließen wollen. Auch dieser kann nur von einem Notar beurkundet werden.

Für alle notariellen Belange ist unser Notar Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Clemens Spiegelberg